Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Coach Lea Theißen
- Geltungsbereich
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen Coach Lea Theißen und dem oder der Teilnehmer/in geschlossenen Verträge via Eversports über Kurse, Workshops und Retreats sowohl im Yoganima als auch an anderen Standorten.
- Teilnahmebedingungen
Der oder die Teilnehmer/in bestätigt bei der Anmeldung, dass sie/er körperlich gesund ist. Bei Beschwerden ist es notwendig, dies vor dem Beginn des Trainings ärztlich oder therapeutisch abzuklären. Bei akuter Symptomatik raten wir vom Training ab. Der oder die Teilnehmer/in ist verpflichtet, eine Erkrankung bzw. Vorerkrankung, ein mögliches Gesundheitsrisiko oder eine Schwangerschaft dem Coach Lea Theißen schriftlich mitzuteilen und darauf hinzuweisen. Die Teilnahme an einem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr des Kursteilnehmers. Coach Lea Theißen übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden. Ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Personen- oder Sachschäden. Der oder die Teilnehmer/in willigt ein, eigenverantwortlich an dem Training teilzunehmen. Teilnehmen kann nur die/ derjenige, die/der die Kursgebühr entrichtet hat.
Coach Lea Theißen behält sich vor, gegebenenfalls ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorlegen zu lassen.
- Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit Buchung des Kurses / Workshops über Eversports zustande. Anmeldungen ohne vollständige Angaben können nicht bearbeitet werden. Die Anmeldungen werden von Coach Lea Theißen in zeitlicher Reihenfolge angenommen.
- Bezahlung
Die für die einzelnen Kurse und Workshops angegebene Teilnahmegebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages fällig und kann vor Kursbeginn über die bei Eversports angegebenen Zahlungsmöglichkeiten entrichtet werden.
Der Zahlungseingang hat spätestens zum Kursbeginn zu erfolgen.
Der oder die Teilnehmer/in kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Gebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung zahlt. Die Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.
Die Umbuchung eines Kurses ändert nichts an den genannten Zahlungsbedingungen. Für die Umbuchung oder die Stellung einer Ersatzperson wird keine Bearbeitungspauschale erhoben.
Anschriftenänderungen sind dem Coach Lea Theißen umgehend mitzuteilen.
- Rücktritt
Ein Rücktritt des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin (nach Vertragsabschluss) bei unverzüglicher Stellung einer Ersatzperson ist möglich. Die Ersatzperson muss jedoch ebenso die Voraussetzungen, die sich aus Nr. 1 der AGB ergeben, erfüllen.
Tritt der oder die Teilnehmer/in (nach Vertragsabschluss) ohne Stellung einer Ersatzperson aus Gründen, die nicht von Coach Lea Theißen zu vertreten sind, zurück, ist die volle Kursgebühr zu tragen
- Ruhen und Beendigung des Vertragsverhältnisses
Bei Schwangerschaft, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder anderen persönlichen Anliegen kann der Vertrag auf Wunsch des Mitgliedes innerhalb von 4 Wochen, ab dem Tag der Bekanntgabe, für die Dauer des begründenden Umstandes stillgelegt werden. Sollte die Krankheit zu einer dauernden Sportunfähigkeit führen, kann das Mitglied den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, sobald ein amtsärztliches Attest vorliegt. Wird einem Mitglied durch Umzug (weiter als 50 Km) der Besuch des Coaches Lea Theißen unzumutbar gemacht, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Monatsende aufgelöst werden. Jede fristgerechte Kündigung hat 4 Wochen vor Vertragsende zu erfolgen. Geschieht dieses nicht, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Quartal mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.
- Versäumnis / Geltungsdauer
Nicht in Anspruch genommene Termine verfallen, sofern sie nicht 24 Stunden vor Kursbeginn abgesagt wurden. Bis 24 Stunden vor Kursbeginn abgesagte Termine, die Urlaubstage der Teilnehmer/in ausgeschlossen, können, wenn es das Platzangebot zulässt, nach Absprache nachgeholt werden. Dieses muss in den darauf folgenden 14 Tagen erfolgen. Der 10-er Block ist 14 Wochen gültig. Reststunden verfallen nach dieser Zeit.
Der oder die Teilnehmer/in verpflichtet sich, pünktlich zum vereinbarten Trainingstermin zu erscheinen. Bei Verspätung kann die versäumte Zeit nicht nachgeholt werden
- Leistungsumfang
Der oder die Teilnehmer/in ist berechtigt, sämtliche dem Training dienenden Einrichtungen des Coaches Lea Theißen während der dafür vorgesehenen bzw. gebuchten Trainingszeiten zu benutzen. Die Trainingszeiten werden beim Vertragsabschluss individuell mit dem Mitglied vereinbart. Änderungen der Trainingszeiten bzw. unseres Leistungsangebotes behalten wir uns vor.
Sollten diese Änderungen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin die Teilnahme aus terminlichen oder anderen Gründen unmöglich machen, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Monatsende aufgelöst werden.
- Hausordnung
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die gültige Hausordnung einzuhalten
- Urheberrecht
Audiovisuelle Mitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung von Coach Lea Theißen auf keine Weise vervielfältigt werden.
- Urlaub
Coach Lea Theißen behält sich vor, insgesamt 4 Wochen, (28 Arbeitstage) im Jahr zu schließen.
- Schlussbestimmung
Sollte eine der obigen Bestimmungen rechtsungültig werden, so gelten trotzdem die übrigen Bestimmungen weiter. Die ungültigen Bestimmungen werden durch diejenigen ersetzt, die dem gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
Anerkennung der Hausordnung
Jedes Mitglied erkennt die Hausordnung als für sich verbindlich an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein Vertragsmissbrauch. In solchen Fällen kann der Coach Lea Theißen nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Für alle Schäden, die durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung oder durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist das verursachende bzw. unterlassende Mitglied ersatzpflichtig.
Allgemeine Ordnungsbestimmungen
Jedes Mitglied hat die Geräte und die Räume sauber und ordentlich zu halten.
Jedes Mitglied hat sich so zu verhalten, dass sich kein Anderer gestört oder belästigt fühlt.
Jede Ruhestörung ist zu vermeiden.
Abfälle jeder Art dürfen nur in die aufgestellten Abfallbehälter entsorgt werden. Daneben geschüttete Abfälle sind sofort zu beseitigen.
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist erlaubt. Es wird erwartet, dass sie ihren selbst produzierten Abfall wieder mitnehmen und sachgerecht entsorgen können.
Das Benutzen der Geräte mit Straßenschuhen ist nicht erlaubt.
Jedes Mitglied muss bei der Benutzung der Räume und Trainingsgeräte, je nach Kurs, eigens dafür mitgebrachte Turnschuhe bzw. Socken tragen.
Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Die Trainingsräume sind videoüberwacht. Jeder Diebstahl und jede schwerwiegende Verletzung der Hausordnung werden grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Sie führen zum sofortigen Hausverbot und zum Einzug einer Bearbeitungsgebühr von 100 €.
Das Rauchen ist in allen Räumen strengstens verboten. Das Fallenlasse von Zigarettenkippen und sonstigem Müll auf dem Grundstück ist strengstens untersagt.
Das Mitbringen von Tieren aller Art ist nicht gestattet.
Der Studioboden darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Darüber hinaus ist jedes Mitglied verpflichtet,
seine Kinder ausreichend zu beaufsichtigen,
den Anordnungen des Servicepersonals Folge zu leisten,
im Interesse der anderen Mitglieder die Trainingsgeräte nur unter Verwendung schweißaufsaugender Handtücher zu benutzen,
die Geräte nach bestimmungsgemäßen Gebrauch vom Stromnetz zu trennen,
Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden.
Sorgfaltspflichten der Mitglieder:
Die Fußböden sind trocken zu halten und ordnungsgemäß zu behandeln, so dass keine Schäden und
Unfälle entstehen.
Türen und Fenster sind nachts, bei Unwetter und in den Wintermonaten ordnungsgemäß verschlossen zu halten. Das selbständige Öffnen der Fenster ist in den Wintermonaten verboten.
Alle Trainingsgeräte und Zubehörteile sind sorgfältig und ihrer Bestimmung gemäß zu behandeln.
Die Wasserhähne sind nach Gebrauch abzudrehen, soweit nicht mit Sensoren ausgestattet.
Das Licht in den Toiletten ist nach Benutzung abzuschalten, soweit nicht mit Bewegungsmeldern ausgestattet.
Je nach Kurs, sind zum Training mitgebrachte Turnschuhe bzw. Socken zu tragen.
Bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion – gleich welcher Art – sind die angemessenen Gegenmaßnahmen einzuleiten und sofort die Geschäftsleitung über das Notfalltelefon bzw. die Feuerwehr direkt zu verständigen.
Bei verdächtigem Gasgeruch ist sofort die Geschäftsleitung oder das Gaswerk zu benachrichtigen.
Brandschutzbestimmungen
Alle allgemeinen technischen und behördlichen Vorschriften, besonders auch die bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.
Stand: 25.11.2020